|

1. Allgemeines
 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingun- gen. Lieferungen und Leistungen und der Verkauf an Verbraucher gem. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2. Angebot
 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt die Lieferung/Leistung durch uns, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, kommt der Vertrag mit Lieferung oder Ausführung der Leistung zustande.
3. Preise, Versandkosten und Lieferung
 3.1. Unsere Preise sind Nettopreise in EURO zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Installation, Schulung oder sonstige Neben- leistungen.
3.2. Die Versandkosten richten sich nach Gewicht und Menge der bestellten Waren.
3.3. Die Gefahr der Lieferung geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder an die für den Versand zu- ständige Organisation an den Kunden über.
4. Zahlungsbedingungen
 4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
4.2. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht auf Zahlung per Vorauskasse oder Nachnahme vor.
4.3. Zahlungen werden jeweils auf ältere Schulden an- rechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Vital-Reprotec GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt sicherheitshalber alle Forderungen bezüglich der Ware in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen seine Käufer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. Wir können nach unserer Wahl die Forderung auch selbst einziehen. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und sich nicht in Verzug be- findet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Unternehmer verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns beim Einzug der Forderung zu unterstützen. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbe- sondere durch Pfändungen oder Insolvenz, hat der Unter- nehmer auf das fremde Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Gewährleistung
 6.1. Die Gewährleistungsdauer für Neugeräte beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer in der Regel 1 Jahr ab Lieferung, bei abweichender Gewährleistungsdauer ist sie im Angebot explizit angegeben und gemäß diesem Angebot gültig.
|
 |

6.2. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel schriftlich anzeigen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Mangels. Anderenfalls ist die Geltend- machung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist grundsätzlich auf Beseitigung des Mangels oder Nacherfüllung beschränkt, wobei die Art der Nacherfüllung durch uns bestimmt wird. Dem Käufer bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Ver- wendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder vorsätzlich oder fahrlässig begangener Falschbehandlung (z.B. Betrieb mit nicht geeigneter Stromart oder Strom- spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Mängel und Schäden auf Grund von Brand, Blitzschlag, netzbe- dingten Überspannungen, Explosionen, Feuchtigkeit oder Software, die nicht im Lieferumfang enthalten ist) es sei denn, im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht der Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Vital-Reprotec GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
7. Haftung
 7.1. Für andere Schäden, als die, die durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstanden sind, haftet Vital-Reprotec GmbH nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Vital-Reprotec GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Be- stimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
7.2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von Vital-Reprotec GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Datenschutz
 Der Käufer willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
9. Salvatorische Klausel
 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts- bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel in ihrer wirtschaft- lichen Wirkung am nächsten kommt.
10. Geltendes Recht, Gerichtsstand
 Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
Vital-Reprotec GmbH, Hohenlinden, den 1.8.2008 |